Film des Monats Januar: »September 5«
Am 5. September 1972 überfiel während der Olympiade in München ein palästinensisches Terrorkommando das olympische Dorf und nahm elf israelische Athleten als Geiseln. Ein Befreiungsversuch misslang, keine der Geiseln überlebte. Die Sportreporter des amerikanischen Fernsehsenders ABC übertrugen die Ereignisse gegen den Widerstand ihrer Nachrichtenredaktion: Erstmalig wurde die Weltöffentlichkeit live Zeuge eines solchen Geschehens. Der Film erzählt die Geschichte aus der Perspektive des jungen, ehrgeizigen ABC-Sportjournalisten Geoff (John Magaro). Seine Schicht beginnt frühmorgens am 5. September. Müde Gesichter, eine schnelle Zigarette – und plötzlich komische Geräusche. Sind das Schüsse? Mit Hilfe der deutschen Übersetzerin (Leonie Benesch) gelingt es Geoff und seinem Team, den Polizeifunk abzuhören. Trotzdem überblicken sie die Ereignisse nicht vollständig. Bald müssen sie sich zwischen ihrem Ehrgeiz und den Ansprüchen an journalistische Sorgfalt entscheiden . . .
Der Schweizer Regisseur Tim Fehlbaum verarbeitet die Ereignisse vom 5. September 1972 zu einem Newsroom-Thriller, den man atemlos vor Spannung verfolgt. Dabei verwebt er historische Fernsehaufnahmen (und analog zu den Archivbildern nachgestellte Szenen) mit der fingierten Geschichte rund um Geoff. Die für uns heute sehr umständlich anmutende damalige analoge Übertragungstechnik erhöht den Spannungsfaktor des Films und macht einen Teil seines Reizes aus. Wichtiger ist aber, dass dem Regisseur doppelte Bezüge auf die deutsche Geschichte gelingen, indem er das ABC-Interview eines der israelischen Sportler in den Film integriert, das dieser am Tag vor seiner Gefangennahme gegeben hatte: Er hatte das ehemalige KZ Dachau besucht. Indem der Film zeigt, wie Menschen sich damals mit der Vergangenheit auseinandersetzten, bringt er uns Zuschauende meisterhaft zum Nachdenken über die Gegenwart. Die Thematik – palästinensischer Terror gegen israelische Zivilisten – könnte aktueller kaum sein. Gleiches gilt für die Frage nach der journalistischen Sorgfaltspflicht bei der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes von Nachrichten.
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