Lasst die Toten ruhen!

Unsere "steile These" des Monats Februar
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© Lucasfilm

»Du siehst, wohin du siehst, nur Eitelkeit auf Erden«, schrieb der Dichter Andreas Gryphius 1637 und meinte damit die Vergänglichkeit allen Seins. Seit jeher versucht der Mensch dagegen anzukämpfen. Mit Anti-Aging, Schönheitsoperationen – oder der digitalen Wiederbelebung. Unlängst schlüpfte der Brite Peter Cushing im »Star Wars«-Spin-Off »Rogue One« erneut in die Rolle des imperialen Fieslings Grand Moff Tarkin aus dem ersten Film von 1977, obwohl das vierzig Jahre her ist und Cushing bereits 1994 verstarb. Verantwortlich für die digitale Leichenfledderei ist die Effektschmiede Industrial Light & Magic. Durch Motion-Capture-Verfahren und digitale Nachbearbeitung sieht der Wiedergänger-Cushing seinem Part von damals täuschend ähnlich. Dabei halfen ein ­Body-Double und eine Maske, die von Cushings Gesicht für den Film »Top Secret« (1984) angefertigt wurde. Die 3D-Animationen aus der gescannten Maske wurden dann über das Body-Double gelegt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Schauspieler digital aus dem Grab auf die Leinwand gehievt wurden. Paul Walker etwa hatte in »Fast & Furious 7« einen Post-mortem-Auftritt – er war während der Dreharbeiten gestorben und wurde digital wiederbelebt, um den Film fertigzustellen. In ähnlicher Weise geisterte Philip Seymour Hoffman durch die letzten Folgen des »Hunger Games«-Franchise dank des Einsatzes früherer Outtakes. Auch er war während des Drehs gestorben.

»Rogue One« allerdings war 1994, als Cushing verstarb, noch nicht erdacht. John Knoll von Industrial Light & Magic sagt dazu: »Die Rolle des Tarkin in diesem Film ist eine, die Peter Cushing sehr gern gespielt hätte.« Tatsächlich? Kann man nach dem Tod eines Schauspielers entscheiden, ob er die Rolle noch einmal verkörpern wollte? Was kommt als Nächstes? Wird Heath Ledger bald im Batman-Spin-Off »Der Joker und seine Abenteuer« durch Gotham City geistern?

Schauspieler, die nicht wollen, dass ihr Gesicht nach ihrem Ableben verwendet wird, müssen das künftig wohl testamentarisch festhalten. Der Tod eines beliebten Hollywoodstars kann für das Publikum bitter sein. Aber auch Leinwandikonen sind vergänglich. Damit müssen wir uns abfinden.

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