Kritik zu Loving

© Universal Pictures

Ihr Fall hat Geschichte geschrieben, aber Jeff Nichols zeigt in seinem Film das Leben der Eheleute Richard und Mildred Loving, die im Virginia der 60er Jahre gegen das damals noch gültige Gesetz gegen »gemischt­rassige« Ehen verstoßen, mit sorgsamer Betonung auf der alltäglichen Selbstverständlichkeit ihrer Liebe

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Dass die beiden auch noch ausgerechnet den Nachnamen »Loving« tragen, wirkt wie die Geleekirsche auf der Sahnetorte. Richard und Mildred Loving lieben einander. Und sie wollen zusammen leben, an einem selbst gewählten Ort. In ihrem Falle heißt das, in der Nähe ihrer jeweiligen Familien, auf dem Land, im US-amerikanischen Bundesstaat Virginia. Weil man aber das Jahr 1958 schreibt und weil Richard Perry Loving ein Weißer und Mildred Delores Jeter afroamerikanisch-indigener Abstammung ist, wird aus dem vermeintlich simplen Unterfangen eine Staatsaffäre. In Virginia nämlich gilt noch der »Racial Integrity Act«, der »gemischt­rassige« Eheschließungen verbietet und Verstöße mit Gefängnisstrafen zwischen einem und fünf Jahren bestraft. Dass es sich dabei nicht um eine längst überholte Regelung handelt, müssen die Lovings am eigenen Leib erfahren, als der Sheriff sie mitten in der Nacht aus dem gemeinsamen Ehebett in getrennte Gefängniszellen verfrachtet. Richard und Mildred werden dazu verurteilt, den Bundesstaat zu verlassen; sie ziehen nach Washington, D.C., wo Mildred bald unter Heimweh leidet und schließlich 1964 ein Hilfsgesuch an Generalbundesanwalt Robert F. Kennedy schickt, der den Fall an ein Gericht verweist. So nimmt die Geschichte ihren Lauf...

Aus diesem historischen Geschehen ließe sich ein prächtig spannendes Gerichtsdrama machen oder ein wuchtiges Melodram oder eine erbauliche Schmonzette, auf jeden Fall irgendwas mit großen Emotionen und ordentlich Pathos sowie belehrendem Zeigefinger. Nichts dergleichen aber macht Jeff Nichols in »Loving«; stattdessen inszeniert er den Stoff nach eigenem Drehbuch gänzlich unaufgeregt, so unaufgeregt, wie dessen Protagonisten angesichts der Tatsache bleiben, dass sie im Begriff stehen, in die Geschichtsbücher einzugehen. Denn die Lovings sind einfache Leute, denen es fern liegt, für irgendeinen Wirbel oder Aufsehen zu sorgen. Die Schikanen des Gesetzes und seiner Hüter nehmen sie zunächst eher ­stoisch hin. Richard arbeitet als Maurer, Mildred kümmert sich um die im Laufe der Jahre heranwachsenden drei Kinder. Lange halten sie sich an ihrer Liebe zueinander fest, erdulden die Trennung von ihren Familien und arrangieren sich mit dem Leben in der Stadt. Und dass sie sich schließlich doch mit dem Staat anlegen und gegen die Ungerechtigkeit, die ihnen widerfährt, zur Wehr setzen, hat so gut wie nichts mit Ideologie und Politik zu tun, dafür umso mehr mit familiären Instinkten und menschlichen Bedürfnissen.

Natürlich ist die juristische Auseinandersetzung »Loving v. Virginia« – die am 12. Juni 1967 mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten endet – eingebettet in den größeren Zusammenhang der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der 60er Jahre. Worauf aber Nichols mit seiner kontrapunktisch angelegten Inszenierung fokussiert, ist die Normalität im Zentrum der Umwälzung. Denn um welches Recht geht es hier? Um das Recht zu lieben (und zu heiraten), wen man will, und eine Familie dort zu gründen, wo man will, unbenommen der Hautfarbe. Sollte sich eigentlich von selbst verstehen – und dass es das im vorliegenden Fall nicht tut, lenkt den Blick zurück auf das, was hier infrage steht: eine Selbstverständlichkeit, die sich spiegelt in der Selbstverständlichkeit, mit der Richard und Mildred ein Paar sind. Indem Nichols’ Blick immer wieder zu dieser von Achtung und Verständnis geprägten Beziehung zweier verschiedenfarbiger Menschen zurückkehrt, sie ruhig und genau beobachtet und ihr Raum zum Atmen gibt, dringt er zum Wesen des eingeforderten Grundrechtes vor und legt seinen emotionalen Kern frei.

So entsteht am Ende ein angenehm undramatischer Historienfilm, der vor allem aufgrund seines egalitären, dem Humanismus verpflichteten Ansatzes überzeugt: Am geschichtlichen Prozess und am gesellschaftlichen Fortschritt sind alle beteiligt, und jeder Mensch kann für sich entscheiden, ob er Hass beiträgt – oder Liebe.

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